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§ 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen - Digitale Gesetze
Strafprozeßordnung (StPO)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Erster Abschnitt Öffentliche Klage
Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage
§ 158 Strafanzeige; Strafantrag
§ 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
§ 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern
§ 160b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
§ 161 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
§ 161a Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft
§ 162 Ermittlungsrichter
§ 163 Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
§ 163a Vernehmung des Beschuldigten
§ 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
§ 163c Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
§ 163d Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen
§ 163e Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen
§ 163f Längerfristige Observation
§ 163g Automatische Kennzeichenerfassung
§ 164 Festnahme von Störern
§ 165 Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug
§ 166 Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen
§ 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft
§ 168 Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen
§ 168a Art der Protokollierung; Aufzeichnungen
§ 168b Protokoll über ermittlungsbehördliche Untersuchungshandlungen
§ 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen
§ 168d Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins
§ 168e Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheitsberechtigten
§ 169 Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes
§ 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
§ 171 Einstellungsbescheid
§ 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
§ 173 Verfahren des Gerichts nach Antragstellung
§ 174 Verwerfung des Antrags
§ 175 Anordnung der Anklageerhebung
§ 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller
§ 177 Kosten
Dritter Abschnitt (weggefallen)
Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
Inhaltsverzeichnis
Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der öffentlichen Klage
§ 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
Erwägt die Staatsanwaltschaft, die öffentliche Klage zu erheben, so vermerkt sie den Abschluß der Ermittlungen in den Akten.