Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 156 Anklagerücknahme - Digitale Gesetze
Strafprozeßordnung (StPO)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Erster Abschnitt Öffentliche Klage
§ 151 Anklagegrundsatz
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152a Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
§ 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
§ 153b Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
§ 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153d Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
§ 153f Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten
§ 154a Beschränkung der Verfolgung
§ 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung
§ 154c Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung
§ 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage
§ 154e Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung
§ 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
§ 155 Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung
§ 155a Täter-Opfer-Ausgleich
§ 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
§ 156 Anklagerücknahme
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage
Dritter Abschnitt (weggefallen)
Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
Inhaltsverzeichnis
Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
Erster Abschnitt: Öffentliche Klage
§ 156 Anklagerücknahme
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.