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[object Object] (StmStbAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Steinmetzarbeiten
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 10 Ziel und Zeitpunkt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
(1) Durch die Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
(2) Die Gesellenprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.