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Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (StImmÜbkG)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 1 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Art 1
Dem in Basel am 16. Mai 1972 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.