Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.