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Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr (StiftEinsatzMedBWErl 2025)
Art 1 Stiftung
Art 2 Gestaltung
Art 3 Verleihung
Art 4 Ausnahmeregelung
Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.