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Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (StFG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Finanzmarktstabilisierung
Abschnitt 2 Wirtschaftsstabilisierung
Abschnitt 3 Allgemeine Regelungen
§ 29 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 30 Rechtsweg
Anlage Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Abschnitt 2 Teil 3: Abfederung der Folgen der Energiekrise
§ 29 Sofortige Vollziehbarkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Allgemeine Regelungen
§ 29 Sofortige Vollziehbarkeit
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.