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§ 8 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (StFachAngAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 6 Zeitpunkt
§ 7 Inhalt
§ 8 Prüfungsbereiche
§ 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“
§ 10 Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zwischenprüfung
§ 8 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.