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§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (StFachAngAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschrift
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten vom 9. Mai 1996 (BGBl. I S. 672) außer Kraft.