Vierter Unterabschnitt Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
Fünfter Unterabschnitt Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften
Siebenter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Vierter Teil Schlussvorschriften
§ 89b Rechtsnachfolger - Digitale Gesetze
§ 89b Rechtsnachfolger
Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung (§ 123 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes) können berufsgerichtliche Maßnahmen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden.