Fünfter Teilabschnitt Das Berufs- und Vertretungsverbot
Vierter Unterabschnitt Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
Fünfter Unterabschnitt Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften
Siebenter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Vierter Teil Schlussvorschriften
§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.