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Schlussformel - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (StAuskV)
Eingangsformel
§ 1 Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
§ 2 Bindung einer verbindlichen Auskunft
§ 3 Anwendungsvorschrift
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.