Teil 2 Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
Teil 3 Sanierungsmoderation
Teil 4 Frühwarnsysteme
§ 91 Berechnung von Fristen
In die Fristen der §§ 3 bis 6a des Anfechtungsgesetzes sowie der §§ 88, 130 bis 136 der Insolvenzordnung wird die Zeit der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache nicht eingerechnet.