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§ 33a (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
Abschnitt II Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
Abschnitt III Aufbewahrung
Abschnitt IV Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
Abschnitt V Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 Marktüberwachung
§ 33a (weggefallen)
§ 33b Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör
§ 33c Maßnahmen bei Information durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände; Aufhebung oder Änderung getroffener Maßnahmen
§ 33d Weitere Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
Abschnitt VII Sonstige Vorschriften
Abschnitt VIII Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt IX Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Abschnitt X Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt VI: Überwachung des Umgangs und des Verkehrs
Unterabschnitt 2: Marktüberwachung
§ 33a (weggefallen)