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§ 10c - Digitale Gesetze
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV)
I. Aufstellung von Geldspielgeräten
II. Veranstaltung anderer Spiele
III. Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
IV. Zulassung von Spielgeräten
V. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen
VI. Ordnungswidrigkeiten
VII. Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
III.: Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
§ 10c
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.