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§ 10c - Digitale Gesetze
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV)
I. Aufstellung von Geldspielgeräten
II. Veranstaltung anderer Spiele
III. Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
§ 6
§ 6a
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 10a
§ 10b
§ 10c
§ 10d
IV. Zulassung von Spielgeräten
V. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen
VI. Ordnungswidrigkeiten
VII. Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
III.: Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
§ 10c
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.