Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse - Digitale Gesetze
[object Object] (SpEisHErprobV)
§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Die bei Außerkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt werden.