Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 2 Zuständige Behörde - Digitale Gesetze
Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstellen
§ 4 Zuständige Stellen für die Bestimmung des anwendbaren Rechts
§ 5 Zugangsstellen für den elektronischen Datenaustausch
§ 6 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Zuständige Behörde
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständige Behörde nach Artikel SSC.1 Buchstabe g des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit.