Abschnitt 1 Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes
Abschnitt 2 Bundessortenamt
Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht
Abschnitt 5 Rechtsverletzungen
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
§ 35 Rechtsbeschwerde
(1) Gegen den Beschluß des Beschwerdesenats findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat sie in dem Beschluß zugelassen hat.