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§ 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags - Digitale Gesetze
Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG)
§ 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags
§ 2 Abgabepflicht
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Tarifvorschriften
§ 5 Doppelbesteuerungsabkommen
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags
Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben.