Maßgaben zum Geltungsbereich der in den §§ 1 bis 8 in Bezug genommenen tarifvertraglichen Rechtsnormen
§ 11 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen - Digitale Gesetze
§ 11 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam abgeschlossen wurden.