§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen - Digitale Gesetze
§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Die notwendigen Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Wechsel in den öffentlichen Dienst im Sinne des § 1 werden vom Bund bis zum 31. Dezember 2017 übernommen.