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Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen (SHV)
Eingangsformel
§ 1 Erstattungsvoraussetzungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Antragstellung
§ 4 Inhalt des Antrags und erforderliche Nachweise
§ 5 Antragsfrist
§ 6 Behördliches Verfahren
§ 7 Höhe der Kostenerstattung
§ 8 Inkrafttreten
§ 5 Antragsfrist - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Antragsfrist
Der Antrag kann nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme an einer der in § 1 Absatz 1 genannten Maßnahmen gestellt werden.