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§ 11 Dienstliche Rahmenbedingungen - Digitale Gesetze
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Maßnahmen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten
Teil 3 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst
§ 11 Dienstliche Rahmenbedingungen
§ 12 Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit
§ 13 Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung
§ 14 Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
§ 15 Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
§ 17 Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen
Teil 4 Gleichstellungsplan
Teil 5 Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten
Teil 6 Gleichstellungsvertrauensfrauen
Teil 7 Einspruchs- und Klagerecht
Teil 8 Statistik, Bericht
Teil 9 Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst
§ 11 Dienstliche Rahmenbedingungen
Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,
1.
die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und
2.
die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:
a)
Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und
b)
Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.