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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Verwaltungsverfahren
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
§ 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit
§ 88 Auftrag
§ 89 Ausführung des Auftrags
§ 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag
§ 91 Erstattung von Aufwendungen
§ 92 Kündigung des Auftrags
§ 93 Gesetzlicher Auftrag
§ 94 Arbeitsgemeinschaften
§ 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
§ 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
Dritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
Dritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 93 Gesetzlicher Auftrag - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Drittes Kapitel: Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
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Zweiter Titel: Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
§ 93 Gesetzlicher Auftrag
Handelt ein Leistungsträger auf Grund gesetzlichen Auftrags für einen anderen, gelten § 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend.