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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Erster Titel Verfahrensgrundsätze
§ 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
§ 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 10 Beteiligungsfähigkeit
§ 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
§ 12 Beteiligte
§ 13 Bevollmächtigte und Beistände
§ 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
§ 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
§ 16 Ausgeschlossene Personen
§ 17 Besorgnis der Befangenheit
§ 18 Beginn des Verfahrens
§ 19 Amtssprache
§ 20 Untersuchungsgrundsatz
§ 21 Beweismittel
§ 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
§ 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
§ 24 Anhörung Beteiligter
§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
Zweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
Dritter Titel Amtliche Beglaubigung
Dritter Abschnitt Verwaltungsakt
Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren
Sechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 10 Beteiligungsfähigkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Verwaltungsverfahren
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Erster Titel: Verfahrensgrundsätze
§ 10 Beteiligungsfähigkeit
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind
1.
natürliche und juristische Personen,
2.
Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann,
3.
Behörden.