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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) (SGB 7)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
Zweites Kapitel Prävention
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Viertes Kapitel Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
Fünftes Kapitel Organisation
Erster Abschnitt Unfallversicherungsträger
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
§ 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
§ 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Vierter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
Dritter Abschnitt Weitere Versicherungseinrichtungen
Vierter Abschnitt Dienstrecht
Sechstes Kapitel Aufbringung der Mittel
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
Achtes Kapitel Datenschutz
Neuntes Kapitel Bußgeldvorschriften
Zehntes Kapitel Übergangsrecht
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünftes Kapitel: Organisation
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Zweiter Unterabschnitt: Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
§ 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
Zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehören
1.
die Haushalte der Unternehmer und der im Unternehmen Beschäftigten, wenn die Haushalte dem Unternehmen wesentlich dienen,
2.
Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb,
3.
Arbeiten, die Unternehmer aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung als landwirtschaftliche Unternehmer zu leisten haben.