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§ 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter - Digitale Gesetze
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) (SGB 3)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Berechtigte
§ 12 Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
§ 14 Auszubildende
§ 15 Ausbildung- und Arbeitsuchende
§ 16 Arbeitslose
§ 17 Drohende Arbeitslosigkeit
§ 18 Langzeitarbeitslose
§ 19 Menschen mit Behinderungen
§ 20 Berufsrückkehrende
§ 21 Träger
Dritter Abschnitt Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
Zweites Kapitel Versicherungspflicht
Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung
Viertes Kapitel Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
Fünftes Kapitel Zulassung von Trägern und Maßnahmen
Sechstes Kapitel Ergänzende vergabespezifische Regelungen
Siebtes Kapitel Weitere Aufgaben der Bundesagentur
Achtes Kapitel Pflichten
Neuntes Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Zehntes Kapitel Finanzierung
Elftes Kapitel Organisation und Datenschutz
Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschriften
Dreizehntes Kapitel Sonderregelungen
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Berechtigte
§ 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).