Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
Sechstes Kapitel (weggefallen)
Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
Zehntes Kapitel Vertragsrecht
Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Dreizehntes Kapitel Kosten
Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
Fünfzehntes Kapitel Statistik
Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.