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Schlussformel - Digitale Gesetze
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) (SEuSCEVVorschl)
Präambel
Art 1 Befristete Maßnahme in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE)
Art 2 Befristete Maßnahme in Bezug auf die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)
Art 3 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am ...
Im Namen des Rates
Der Präsident