Kapitel 2 Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
Kapitel 3 Leistungen der medizinischen Versorgung
Kapitel 4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kapitel 5 Soziale Teilhabe und besondere Leistungen im Einzelfall
Kapitel 6 Erwerbsschadensausgleich
Kapitel 7 Leistungen an Hinterbliebene
Kapitel 8 Überführung und Bestattung
Kapitel 9 Sterbegeld
Kapitel 10 Sonstige Vorschriften
Kapitel 11 Härtefallregelung
Kapitel 12 Verfahrensvorschriften
Kapitel 13 Datenverarbeitung
Kapitel 14 Statistische Erhebungen
Kapitel 15 Übergangsvorschriften und Fortgeltung
§ 8 Antragserfordernis - Digitale Gesetze
§ 8 Antragserfordernis
(1) Leistungen nach diesem Gesetz werden auf Antrag gewährt.
(2) Während des Wehrdienstverhältnisses kann das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz auch von Amts wegen eingeleitet werden.