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§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen (SeeUnterkunftsV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Genehmigungen, Ausnahmen
Abschnitt 3 Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Instandhaltung der Unterkunftsräume und Freizeiteinrichtungen
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 30 Übergangsvorschriften
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 22 Absatz 3) Apothekenschrank für die Aufbewahrung der medizinischen Ausstattung an Bord
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die See-Unterkunftsverordnung vom 25. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 V1) außer Kraft.