Abschnitt 3 Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Instandhaltung der Unterkunftsräume und Freizeiteinrichtungen
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die See-Unterkunftsverordnung vom 25. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 V1) außer Kraft.