Dritter Abschnitt Seelotswesen außerhalb der Seelotsreviere
Vierter Abschnitt Lotstarife
Fünfter Abschnitt (weggefallen)
Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Siebter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit im gerichtlichen Verfahren; Seelotseignungsverzeichnis
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 44
Vereinbarungen von Seelotsinnen und Seelotsen, durch die das Seelotswesen eines bestimmten Fahrtgebietes geordnet wird, bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.