Dritter Abschnitt Seelotswesen außerhalb der Seelotsreviere
Vierter Abschnitt Lotstarife
Fünfter Abschnitt (weggefallen)
Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Siebter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit im gerichtlichen Verfahren; Seelotseignungsverzeichnis
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 33
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn der Beschluß die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und der Lotsenbrüderschaft betrifft.