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Verordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SeeAZV)
Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Ruhezeit
§ 6 Arbeitszeitverlängerung zur Abwendung von Gefahren
§ 7 Gesundheitsschutz
§ 8 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 9 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 10 Geltung des Arbeitszeitgesetzes
§ 11 Inkrafttreten
§ 11 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.