Unterabschnitt 2 Bordanwesenheit, Landgang, Gefahren für das Schiff
Unterabschnitt 3 Heuer
Unterabschnitt 4 Arbeitszeiten und Ruhezeiten
Unterabschnitt 5 Urlaub
Unterabschnitt 6 Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses
Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
Unterabschnitt 8 Verfahren bei Tod von Besatzungsmitgliedern
Abschnitt 4 Berufsausbildung an Bord
Abschnitt 5 Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung
Abschnitt 6 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, medizinische und soziale Betreuung
Abschnitt 7 Ordnung an Bord und Beschwerderecht
Abschnitt 8 Zeugnisse und Verantwortlichkeit des Flaggenstaates
Abschnitt 9 Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge und Verantwortlichkeit des Hafenstaates
Abschnitt 10 Durchsetzung der Arbeits- und Lebensbedingungen
Abschnitt 11 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 12 Schlussvorschriften
§ 32 Dienstleistungspflicht - Digitale Gesetze
§ 32 Dienstleistungspflicht
Das Besatzungsmitglied hat die Dienste zu verrichten, zu denen es im Rahmen des Heuerverhältnisses verpflichtet ist. Es hat dabei den Anordnungen der zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten.