Inhaltsübersicht - Digitale Gesetze
[object Object] (See-BV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen Teil 2 Befähigungen für den Decksbereich Teil 3 Befähigungen für den technischen Bereich Teil 4 Befähigungen im Gesamtschiffsbetrieb Teil 5 Befähigungen im Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr Teil 6 Zusätzliche Befähigungen für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen Teil 7 Aufrechterhaltung der Befähigung Teil 8 Entzug, Ruhen und Sicherstellung von Befähigungszeugnissen Teil 9 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt Teil 11 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten
§ 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Zuständigkeiten § 4 Muster für Bescheinigungen
Abschnitt 2
Erwerb und Erteilung von Bescheinigungen
§ 5 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Bescheinigungen § 6 Mindestalter § 7 Persönliche Eignung § 8 Befristungen § 9 Einschränkungen
Abschnitt 3
Berufseingangsprüfungen, berufsrechtliche Akkreditierung und Qualitätssicherung
Unterabschnitt 1
Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere
§ 10 Berufseingangsprüfung und berufsrechtliche Akkreditierung § 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen § 12
§ 14 Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen
§ 15 Anforderungen an Lehrgänge § 16 Zulassung von Lehrgängen § 17 Teilnehmerverzeichnis
Seefahrtzeiten und Tätigkeiten
§ 18 Seefahrtzeiten und Schiffe § 19 Zugelassene Tätigkeiten
Ausländische Zeugnisse und Nachweise
§ 20 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 21 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise aus Drittstaaten § 22 Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise
Sonstige allgemeine Bestimmungen
§ 23 Täuschungen und sonstige rechtswidrige Praktiken im Zusammenhang mit Bescheinigungen § 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen § 25 Ausnahmegenehmigungen § 26 Mitführungspflicht § 27 Ersatzausstellung, inhaltsgleiche Bescheinigungen und Umtausch
Befähigungen für den Decksbereich
Nautischer Schiffsdienst ausgenommen Fischereifahrzeuge
§ 28 Anforderungen an Seefahrtzeiten § 29 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise § 30 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse § 31 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
§ 32 Anforderungen an Seefahrtzeiten § 33 Befähigungszeugnisse § 34 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
§ 35 Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker § 36 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
Befähigungen für den technischen Bereich
§ 37 Anforderungen an Seefahrtzeiten
Technischer Schiffsdienst
§ 38 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise § 39 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse § 40 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
Elektrotechnischer Schiffsdienst
§ 41 Befähigungszeugnis und Befähigungsnachweis § 42 Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und Befähigungsnachweises
Befähigungen im Gesamtschiffsbetrieb
§ 43 Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker
Befähigungen im Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr
§ 44 Befähigungsnachweis hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit an Bord (Sicherheitsgrundausbildung) § 45 Befähigungsnachweise zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten § 46 Befähigungsnachweis zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen § 47 Befähigungsnachweis von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Gefahrenabwehrbeauftragter) § 48 Befähigungsnachweise für Besatzungsmitglieder in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr)
Zusätzliche Befähigungen für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
Befähigungen für den Schiffsdienst auf Tankschiffen
§ 49 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Öltankschiffen und Chemikalientankschiffen § 50 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Flüssiggastankschiffen
Befähigungen für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
§ 50a Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
Befähigungen für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
§ 50b Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
Befähigungen für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
§ 51 Qualifikationsnachweise für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
Aufrechterhaltung der Befähigung
§ 52 Allgemeine Voraussetzungen für die Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen § 53 Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen § 54 Gültigkeitsverlängerung von Befähigungsnachweisen § 55 (weggefallen)
Entzug, Ruhen und Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 56 Entzug von Befähigungszeugnissen § 57 Ruhen von Befähigungszeugnissen § 58 Vollzug § 59 Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen § 60 Vollzugshilfe § 61 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt
§ 62 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis)
§ 63 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 64 Übergangsbestimmungen § 65 Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie § 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Abkürzungen Anlage 2 Zulassung von Lehrgängen im deutschen Seeschifffahrtsrecht Anlage 3 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungsnachweises zum Kapitän nationale Fahrt BRZ 100 Anlage 4 Prüfungsordnung des Bundesamtes Anlage 5 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen Anlage 6 Anforderungen an die Ausbildung in der Metallbearbeitung Anlage 6a Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung Anlage 7 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten