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§ 4 Satzung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (SEDDiktStiftG)
§ 1 Rechtsform der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Stiftungsvermögen
§ 4 Satzung
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Vorstand
§ 8 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
§ 9 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung, Rechts- und Amtshilfe
§ 10 Beschäftigte
§ 11 Gebühren
§ 12 Dienstsiegel
§ 13 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Satzung
Die Stiftung gibt sich im Benehmen mit der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen wird. Das gleiche gilt für Änderungen der Satzung.