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Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEAG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gründung einer SE
Abschnitt 3 Sitzverlegung
Abschnitt 4 Aufbau der SE
Abschnitt 5 Auflösung
Abschnitt 6 Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 3 Eintragung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 3 Eintragung
Die SE wird gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften im Handelsregister eingetragen.