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[object Object] (SchwPestV 1988)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
A. Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
B. Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
1. Öffentliche Bekanntmachung
§ 5
2. Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
3. Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
4. Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
5. Notimpfung bei Hausschweinen
6. Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
7. Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 5 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutzmaßregeln
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1.: Öffentliche Bekanntmachung
§ 5
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.