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§ 5 - Digitale Gesetze
[object Object] (SchwPestV 1988)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutzmaßregeln
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1.: Öffentliche Bekanntmachung
§ 5
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.