Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (SchwPestMonV)
Eingangsformel
§ 1 Monitoring
§ 2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 3 Mitteilungen der Länder
§ 4 Weitergehende Maßnahmen
§ 5 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 1 Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest
§ 5 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.