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§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.