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§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 46 Übergangsvorschrift
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.