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§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements - Digitale Gesetze
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
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II.: Leistungen an Arbeitgeber
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien erhalten.