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§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements - Digitale Gesetze
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
§ 14 Verwendungszwecke
1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
§ 17 Leistungsarten
§ 18 Leistungsvoraussetzungen
I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen
II. Leistungen an Arbeitgeber
§ 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
§ 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
III. Sonstige Leistungen
3. Unterabschnitt (weggefallen)
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
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II.: Leistungen an Arbeitgeber
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien erhalten.