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§ 3 Zeitliche Begrenzung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet (SchuldRAnpG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Betroffene Rechtsverhältnisse
§ 2 Nicht einbezogene Rechtsverhältnisse
§ 3 Zeitliche Begrenzung
Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 3 Grundsätze
Kapitel 2 Vertragliche Nutzungen zu anderen persönlichen Zwecken als Wohnzwecken
Kapitel 3 Überlassungsverträge
Kapitel 4 Errichtung von Gebäuden aufgrund eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages
Kapitel 5 Verfahrensvorschriften
Kapitel 6 Vorkaufsrecht
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1: Anwendungsbereich
§ 3 Zeitliche Begrenzung
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind nur auf solche Verträge anzuwenden, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 abgeschlossen worden sind.