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[object Object] (SchSiServAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung
§ 7 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 8 Inkrafttreten
Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
§ 2 Dauer der Berufsausbildung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.