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§ 26 - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
Erster Abschnitt Einrichtung der Register im Allgemeinen
Zweiter Abschnitt Führung des Schiffsregisters
Dritter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften
Vierter Abschnitt Das Seeschiffsregister
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
Fünfter Abschnitt Das Binnenschiffsregister
Sechster Abschnitt Das Schiff betreffende Urkunden
Siebenter Abschnitt Das Schiffsbauregister
Achter Abschnitt Maschinell geführte Register
Neunter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Registerakte
Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Das Seeschiffsregister
§ 26
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.