- Leitung, Planung und Organisation der Schüler- und Kinderspeisung
- Schlußbestimmungen
§ 18
Der Minister und Leiter des Amtes für Preise gewährleistet durch Preiskontrollen in den an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betrieben und Einrichtungen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preisregelungen.