§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er gestalterische, rechtliche, ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
bau- und gestaltungsrechtliche Vorgaben beachten und behördliche Genehmigungsverfahren einleiten,
- c)
Prüfung von Untergründen im Hinblick auf Tragfähigkeit durchführen,
- d)
Verbindungstechniken unter Berücksichtigung von Befestigungs-, Verbindungs- und Verankerungsmitteln darstellen und begründen,
- e)
stilkundliche und architektonische Gegebenheiten erkennen sowie die Bedeutung von Schrifttypen und Formensprache im Hinblick auf Erkennungswert und Lesbarkeit bewerten und begründen,
- f)
Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- g)
Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, fehlerhafte Vorleistungen erkennen,
- h)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten und
- i)
Marketingziele des Kunden erheben und bewerten,
- 2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Farben, Maschinen, Werkzeugen, Geräten, Werk- und Hilfsstoffen, Personal auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,