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Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes (SchiffsBelWertV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze
Teil 2 Gutachten und Gutachter
Teil 3 Wertermittlungsverfahren
§ 9 Aktueller Marktwert
§ 10 Durchschnittlicher Marktwert
§ 11 Neubaupreis
§ 12 Kaufpreis
§ 13 Wertermittlung bei Schiffsbauwerken
Teil 4 Überprüfung der Schiffsbeleihungswertermittlung und Inkrafttreten
§ 10 Durchschnittlicher Marktwert - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Wertermittlungsverfahren
§ 10 Durchschnittlicher Marktwert
Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Schiffes für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.