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§ 1 Geltungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (SchHaltHygV)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Anforderungen an die Schweinehaltung
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.