Teil 2 Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.