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Art 63 - Digitale Gesetze
Scheckgesetz (ScheckG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks
Zweiter Abschnitt Übertragung
Dritter Abschnitt Scheckbürgschaft
Vierter Abschnitt Vorlegung und Zahlung
Fünfter Abschnitt Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
Sechster Abschnitt Rückgriff mangels Zahlung
Siebenter Abschnitt Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
Achter Abschnitt Änderungen
Neunter Abschnitt Verjährung
Zehnter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Elfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Zwölfter Abschnitt Geltungsbereich der Gesetze
Art 60
Art 61
Art 62
Art 63
Art 64
Art 65
Art 66
Inhaltsverzeichnis
Zwölfter Abschnitt: Geltungsbereich der Gesetze
Art 63
Die Wirkungen der Scheckerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärungen unterschrieben worden sind.